Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen
zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten.
2. Zahnarzt im Sinn der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft mehrerer Zahnärzte.
3. Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten diese Regelungen
für diese in gleicher Weise.
§2 Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich
krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus auch die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.
§3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz
1. Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere
Aufzeichnungen, ist Eigentum des Zahnarztes.
2. Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch
auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht.
Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden.
3. Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an
einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes entgegenstehen.
Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren.
Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden
4. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen
Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.
§4 Ausfallhonorar
1. Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten frei gehalten.
2. Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Zahnarztpraxis mindestens 24 Stunden vor
dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.
3. Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Zahnarzt einen Betrag von 75 Euro pro ausgefallener Behandlungsstunde als
pauschalisierten Schadenersatz zu bezahlen.
4. Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins
gehindert war.
§5 Zahlungsregelungen
1. Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich
versicherten Patienten, informiert.
2. Der Zahnarzt kann bei privat versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses bis zu 100% der zu
erwartenden Auslagen (Material- und Laborkosten) verlangen.
3. Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.
4. Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der
Rechnungsbetrag mit 5 Prozent über dem Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsächlich vom Zahnarzt bezahlten Zinssatz verzinst.
Für jede Mahnung werden zusätzlich 5 Euro als Bearbeitungsgebühr berechnet.
§6 Abtretungsverbot
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist
ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.
§7 Haftungsbeschränkung
1. Für Schäden an eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben und an Fahrzeugen des Patienten, die auf dem
Grundstück der Praxis abgestellt werden, haftet der Zahnarzt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei
Verlust von Geld und Wertsachen
§8 Verbraucherstreitbeilegung
Im Hinblick auf eine Verpflichtung aus §§36, 37 VSGB informieren wir unsere Patienten darüber, dass unsere Praxis nicht zur
Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet ist
und auch an keinem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.
Bei Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis besteht die Möglichkeit, eine außergerichtliche Klärung vor der
Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung durchzuführen. Die Gutachter für Bayern finden Sie auf der Internetseite
der Bayerischen Landeszahnärztekammer unter https://www.blzk.de
§9 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben
die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.